Zuschuss für Ihren Grundstückskauf

Zuschuss Bauland NRW

Die NRW-Bank fördert mit dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ u.a. Ihren Grundstückskauf. Dies ist jedoch an ein paar Bedingungen geknüpft, die zwingend erforderlich sind. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesen Förderprogramm zusammengefasst.

Voraussetzungen für das „NRW.Zuschuss Wohneigentum“-Programm

  • Baugrundstück muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Der Kauf muss zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 erfolgen. Achtung: Bis ca. Ende 2023 verlängert!
  • Ausschließlich natürliche Personen können die Förderung beantragen.
  • Das Bauland muss mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bebaut werden.
  • Der Fördersatz beträgt 2 % auf den notariell beurkundeten Kaufpreis, jedoch maximal 10.000 Euro.
  • Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.
  • Antragstellung ab dem 30. August 2022 möglich.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der NRW.BANK, unter www.nrwbank.de.